INSTAGRAM GEWINNSPIEL #Süpfalzradelt - Auf die Räder, fertig und gewinnen!

Wie könnt Ihr teilnehmen:

  • Teilt ein Foto von eurem Fahrrad (mit oder ohne euch) auf euren Lieblingsfahrradrouten im Landkreis Germersheim mit Ortsangabe per Beitrag und gebt dazu den Hashtag #Südpfalzradelt an.
  • folgt @suedpfalz_tourismus
  • und liked diesen Beitrag.

Und schon könnt ihr mit etwas Glück diese tollen Preise gewinnen:

1. Preis: Einen Gutschein von Radshop Seither Rülzheim im Wert von 100 Euro

2. Preis: Hofmarkt Zapf Kandel Einkaufs- und Verzehrgutschein in Wert von 50 Euro

3. Preis: Gutschein von Ottersheimer Bärenbräu im Wert von 30 Euro

Wir freuen uns auf eure Teilnahme und sind gespannt auf eure Tourenbilder!

Dieses Gewinnspiel wird vom Südpfalz-Tourismus e.V. (Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim) organisiert und steht in keiner Verbindung zu Instagram (Meta Platforms). Instagram wird von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel freigestellt. Bei Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass ihr Inhalt mit dem #Südpfalzradelt auf den Social Media Kanälen und der Website des Südpfalz-Tourismus mit entsprechender Erwähnung geteilt werden darf und sie bei Gewinn auch über Instagram kontaktiert werden darf. Private Profile sind daher von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel läuft von 11. April bis 11. Mai 2022. Die Auslosung erfolgt am 12. Mai 2022. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt anschließend per Instagram Direktnachricht.

Teilnahmebedingungen

An Gewinnspielen und Verlosungen des SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland teilnahmeberechtigt, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Ausgenommen sind Mitarbeiter des SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. und der jeweils relevanten Kooperationspartner, des Veranstalters oder verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige. Die Teilnahme über automatisierte Verfahren (z. B. über Gewinnspielclubs oder Gewinnspielservice-Anbieter) ist unzulässig. Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und des Veranstalters unterliegen deutschem Recht. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel bzw. an einer Verlosung ist kostenlos. Um an einem Gewinnspiel oder einer Verlosung teilzunehmen muss der Teilnehmer alle notwendigen Informationen angeben sowie die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen bestätigen. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. das Recht vor, auch nachträglich Personen vom jeweiligen Gewinnspiel auszuschließen. Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden ebenfalls ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Datenschutzhinweise

Wenn Sie an einem unserer Gewinnspiele teilnehmen, willigen Sie in die Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung ein.

Bei einem Gewinnspiel auf Facebook bzw. Instagram verarbeiten wir in der Regel die folgenden Daten:

  • Öffentliche Facebook bzw. Instagram Profilinformationen inkl. Nutzername
  • Abgegebener Kommentar (Text & Bild)

Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Gewinnspiels. Zum einen, um die Berechtigung zur Teilnahme zu überprüfen, zum anderen zur Ermittlung der Gewinner. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn Sie uns die genannten Daten zur Verfügung stellen, da sonst keine Kontaktaufnahme im Rahmen einer Gewinnmitteilung erfolgen kann. Der oder die Gewinner werden mittels persönlicher Nachricht auf Facebook bzw. Instagram benachrichtigt und gegebenenfalls öffentlich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auf Facebook bzw. Instagram bekanntgegeben.

Von Gewinnern erfragen wir im Rahmen der Gewinnspiele folgende Daten:     

  • Name, Vorname und Adresse
  • ggf. E-Mail-Adresse

Die von den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert, genutzt sowie zum Zwecke der Gewinnzustellung an einen Versanddienstleister weitergegeben. In manchen Fällen wird der Gewinn auch per E-Mail zugesendet, beispielsweise wenn es sich um Gutscheine handelt. Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen von Gewinnspielen nur zu den genannten Zwecken, insofern Sie uns nicht ausdrücklich Ihre Einwilligung für einen anderen Zweck im Rahmen der Durchführung des Gewinnspiels gegeben haben.

Weitere Empfänger Ihrer Daten

In manchen Fällen beauftragen wir Auftragsverarbeiter für die Gewinnermittlung oder Durchführung des Gewinnspiels. Ansonsten geben wir Ihre Daten niemals an unberechtigte Dritte ohne Ihre explizite Einwilligung weiter.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wenn Sie an einem unserer Gewinnspiele auf Facebook bzw. Instagram teilnehmen, willigen Sie in die Datenverarbeitung zu den genannten Zwecken ein. Die Datenverarbeitung erfolgt daher auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Eine weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Speicherdauer

Wir löschen die im Gewinnspiel erhobenen Daten spätestens drei Wochen nach Abschluss (Gewinnermittlung) des Gewinnspiels. Daten von Gewinnern müssen wir aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zu deren Ablauf speichern.

Verantwortliche Stelle

Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.

Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim07274-53300

info@suedpfalz-tourismus.de

Betroffenenrechte

  • Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
  • Recht aus Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO)
  • Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historischen und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, insbesondere
    • soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit;
    • wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt;
    • wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt und deshalb nicht gelöscht werden können, oder
    • wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  • Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (55116 Mainz, Hintere Bleiche 34, Tel.: 06131/2082449, Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Gewinnbenachrichtigung

Die Durchführung des Gewinnspiels oder der Verlosung, die Festlegung der Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne und die Auswahl der Gewinne obliegen dem SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und die Namen und der Wohnort gegebenenfalls in Medien des SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. oder möglicher Kooperationspartner veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer ausdrücklich einverstanden. SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e. V. ist außerdem berechtigt, die Daten der Gewinner an die Kooperationspartner zu übermitteln, wenn dies zur Auslieferung oder zur Inanspruchnahme des Gewinns erforderlich ist. Eine Barauszahlung – auch teilweise –, Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Gewinne ist generell ausgeschlossen. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Mehrfachteilnahmen sind nicht gestattet und führen zum Ausschluss aus der Verlosung. Es entscheidet grundsätzlich das Los. Gewinnansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Rechtsweg bzw. die Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Sonstiges

Der SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e.V. behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der planmäßige Ablauf des Gewinnspiels gestört oder behindert wird. Sollten Gewinne zurückgeschickt werden, weil Adressangaben unvollständig oder falsch angegeben worden sind, behält sich der SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e.V. das Recht vor, einen neuen Gewinner per Losentscheidung zu bestimmen. Mit der Zustellung des Gewinns wird der SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e.V. von seiner Leistungsverpflichtung befreit. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom SÜDPFALZ-TOURISMUS LANDKREIS GERMERSHEIM  e.V. ohne gesonderte Benachrichtigung aus wichtigem Grund geändert werden